Am 01. August 2021 trat das neue Geldwäschegesetz in Kraft.
Wichtigste Neuerung: Im Transparenzregister entfällt die Mitteilungsfiktion. 1.900.000 Unternehmen zusätzlich müssen ihren wirtschaftlich Berechtigten jetzt dem Transparenzregister mitteilen. Hierzu gibt es rechtsformabhängige Nachmeldefristen bis ins Jahr 2022 hinein.
Mark Schüttler von wp.mi hielt am 29. Juli 2021 einen Kurzvortrag auf dem wp.net-Online-Mitgliedermeeting. Die Präsentation erhalten Sie hier:
https://www.wp-net.com/Mitglieder/MM/2021-Juli/Transparenzregister.pdf