Veröffentlicht im Wortlaut mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers WP/StB Mark Schüttler, Primus-Seminare
Wie oft schauen Sie in Ihr QS-Handbuch? Auch alle 6 Jahre?
Es gab dazu außerordentliche WPK-Beiratssitzung in Berlin.
Der Beirat ist das WPK-Parlament. Dank Ihrer Stimmen wurde ich letztes Jahr in den Beirat gewählt.
Darum ging es:
Die Berufssatzung WP/vBP soll verschärft werden. Die Verschärfung soll schon im Dezember auf der nächsten ordentlichen Beiratssitzung beschlossen werden.
Im Galopp wollte der WPK-Vorstand den Beirat überrumpeln.
Dazu muss man wissen:
wp.net ist im neuen WPK-Vorstand nicht vertreten: Auf die Listen Michael Gschrei und Rainer Eschbach von wp.net entfielen bei der letzten Beiratswahl 2022 rund 40 %. Alle anderen Listen waren sich einig und wählten einen WPK-Vorstand ohne wp.net.
Jedenfalls fühlten sich einige Beiratsmitglieder vom Tempo des WPK-Vorstands überrollt. Sie beantragten eine außerordentliche Beiratssitzung. Die muss stattfinden, wenn 5 oder mehr Beiräte das wollen.
Diese außerordentliche Beiratssitzung fand nun letzten Montag statt.
Warum soll die Berufssatzung WP/vBP verschärft werden?
- International gibt es die neuen Qualitätsmanagementstandards ISQM 1 + 2. Das IDW macht daraus IDW QMS 1 + 2.
- Diese Standards fordern ein risikoorientiertes Qualitätsmanagementsystem. Der Prüfer soll für seine Praxis erst Qualitätsziele definieren und dann qualitätsgefährdende Risiken aufspüren und gegensteuern.
- Dazu soll er einen Qualitätsregelkreis einrichten: Das praxisweite Qualitätsmanagementsystem darf nicht mehr statisch, sondern muss dynamisch und proaktiv aufgebaut sein.
- Insgesamt ist eine qualitätsfördernde Unternehmenskultur zu schaffen. Die praxisweite „One-Way-Communication“ soll zur „Two-Way-Communication“ fortentwickelt werden.
- Bla-Bla-Bla …
Die Neuerungen aus den Standards will der WPK-Vorstand in der Berufssatzung verankern. Warum?
Die Frage ist erlaubt, denn:
Weder die EU noch Deutschland planen eine Verschärfung des Berufsrechts.
Dazu sagten WPK-Vorstand und WPK-Geschäftsführung (ja, es gibt tatsächlich beides):
- Als Gründungsmitglied der IFAC sei man zur Umsetzung der neuen Regeln verpflichtet. Deutschland müsse international „in line“ bleiben.
- Hier aus der Reihe zu tanzen, gefährde sonst die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Prüfer.
Doch die Worthülsen fruchteten nicht. Was interessiert einen mittelständischen Prüfer internationales Prüfungsgeschäft? Das interessiert nur Big4 und Next10.
Warum also die geplante Verschärfung?
Da legte ein WPK-Vorstandsmitglied der Big 4 nach:
- Der Berufsstand kämpfe um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Nach Wirecard beobachte die Politik den Berufsstand ganz genau.
- Deshalb müsse man die neuen Regeln jetzt umsetzen. Das sei für Big4 auch kein Problem. Dort wende man die Regeln längst an.
Da war die Bombe geplatzt:
Es geht nicht um Qualitätsmanagement, es geht um Marktbereinigung.
Ich kenne keinen mittelständischen Prüfer, der künftig unbedingt auch noch Nachhaltigkeitserklärungen prüfen will. Als ob man nicht schon genug zu tun hätte. Das sind tausende Seiten EU-Recht!
Sondern Deutschland muss bei CSRD-Umsetzung das deutsche Recht so gestalten, dass auch andere Prüfungsdienstleister die Nachhaltigkeitserklärung prüfen dürfen. Dann kann der Prüfer die Leistung wahlweise anbieten. Sonst scheiden demnächst noch mehr mittelständische Prüfer als gesetzliche Prüfer aus. Big4 freut sich!
Ganz zu schweigen davon, wie eng die Kommission für Qualitätskontrolle die geplante Verschärfung der Berufssatzung wieder auslegen wird. Bekanntlich, so erzählte mir Michael Gschrei aus seiner früheren Zeit als Vorsitzender des WPK-Vorstandsausschusses Berufsaufsicht, nutzte die Kommission die Skalierungsmöglichkeiten der neuen Satzung für Qualitätskontrolle nicht, sondern unterstützte lieber die fünf kritischen Erfolgsfaktoren der APAS.
Eines hat wp.net schon erreicht:
Die Verschärfung der Nachschau ist abgeblasen. Aktuell gibt es eine jährliche kleine Nachschau und eine große Nachschau alle drei bis sechs Jahre. Der WPK-Vorstand wollte kleine und große Nachschau zu einer jährlichen Monster-Nachschau zusammenlegen.
Dazu hätte auch die WPO geändert werden muss (§ 55 Abs. 3 WPO). Das kann die Wirtschaftsprüferkammer allein gar nicht beschließen. Nur der Gesetzgeber kann das. Hatte man wohl übersehen? Ist jetzt jedenfalls vom Tisch.
Ich werde im Beirat mein Scherflein dazu beitragen, dass die Abschlussprüfung mittelstandsfreundlich bleibt.
Also stimme ich im Dezember gegen die geplante Verschärfung der Berufssatzung!